Kategorie: 09 Clippings 2024

Posts, die auf der Clipping Seite im Jahr 2024 aufscheinen sollen.

DiePresse

Über- oder Unterforderung im Job

„Im aktuellen Interview mit Presse-Redakteurin Esther Reiserer gibt IBG Geschäftsführer und Arbeitspsychologe Gerhard Klicka Einblicke in die Thematik von Über- und Unterforderung im Beruf. Klicka betont dabei die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung, indem er zwischen der inhaltlichen Komplexität und der Menge der Arbeit unterscheidet.

Experte: Gerhard Klicka

Autorin: Esther Reiserer

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brandaktuell

Arbeitsmediziner:innen fordern erweiterte Impfbefugnisse

IBG GF Gerhard Klicka betont die Dringlichkeit dieser Angelegenheit mit den Worten “ Es ist unverständlich, warum das Potenzial unserer Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in Fragen der Immunisierung nicht voll ausgeschöpft wird. Wir  müssen die Möglichkeiten nutzen, um die niedrige Druchimpfungsrate in Österreich zu erhöhen.“

Experte: Gerhard Klicka

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Dieser Beitrag erschien weiters auf

top-news.at 

boerse-express.com

volksblatt.at

Zeitumstellung: Arbeitsmediziner plädiert für Beibehalten der Winterzeit

Helmut Stadlbauer, Arbeitsmediziner und Leitung Gesunde Arbeitszeiten bei IBG, spricht sich im „Volksblatt“ gegen die Zeitumstellung aus. Aus medizinischer Sicht präferiert er die Winterzeit. Stadlbauer unterstreicht, dass trotz der subjektiv empfundenen Lebensqualität durch die Sommerzeit gesundheitliche Risiken bestehen bleiben.

Experte: Helmut Stadlbauer

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puls24.at

Zeitumstellung: In diese Richtung wird an der Uhr gedreht.

Helmut Stadlbauer, Arbeitsmediziner bei IBG, warnt  im Gespräch mit puls.24.at vor den gesundheitlichen Risiken der Sommerzeit. Laut Stadlbauer beeinträchtigt die Zeitumstellung die innere Uhr des Menschen negativ, da sie von Tageslicht gesteuert wird. IBG plädiert daher für eine dauerhafte Normalzeit, um dem natürlichen Rhythmus des Menschen gerechter zu werden und ein höheres Erholungspotenzial zu bieten.

Experte: Helmut Stadlbauer

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brandaktuell

Zeitumstellung im Fokus: Arbeitsmedizinische Perspektive

Vergangenen Sonntag fand die jährliche Zeitumstellung statt.  brandaktuell widmet sich in einem aktuellen Bericht der arbeitsmedizinischen Perspektive dieses Themas. Arbeitsmediziner, IBG Experte Helmut Stadlbauer gibt Einsichten in die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer.

Experte: Helmut Stadlbauer

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boerse-express.com

Zeitumstellung am Sonntag: Arbeitsmedizinische Perspektive im Fokus

Vergangenen Sonntag stand die alljährliche Zeitumstellung an. Der boerseexpress beleuchtet in einem seinem Bericht die arbeitsmedizinische Sichtweise auf dieses Thema. Dabei wird IBG Experte und Arbeitsmediziner Helmut Stadlbauer zitiert. Stadlbauer gibt Einblicke in die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer. Seine Expertise unterstreicht die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung dieses zeitkritischen Themas.

Experte: Helmut Stadlbauer

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OÖ Volksblatt

Zeitumstellung: Arbeitsmediziner plädiert für Beibehalten der Winterzeit

Die Zeitumstellung hätte schon längst abgeschafft sein. Doch das Thema stagniert. Arbeitsmediziner Helmut Stadlbauer von IBG spricht sich, anlässlich der bevorstehenden Umstellung auf die Sommerzeit, vehement für ein Ende der Zeitumstellung aus. Aus medizinischer Sicht bevorzugt er die Winterzeit.

Experte: Helmut Stadlbauer

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DiePresse

Die Sitzordnung im Büro: Ein Spiegelbild der Unternehmenskultur

Die Anordnung der Sitzplätze im Büro sagt mehr aus, als man zunächst vermuten könnte. Von Wohlbefinden bis hin zu Sicherheit und Rückzugsmöglichkeiten – jeder Platz trägt zur Produktivität bei. Barbara Amon-Zsaitsits, Organisationspsychologin bei IBG, betont in einem Beitrag auf www.diepresse.com die Bedeutung einer ergonomischen Büroausstattung sowie der IT-Ausstattung. Doch auch Faktoren wie Temperatur, Luftqualität, Licht und Akustik spielen eine entscheidende Rolle. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Bedeutung der Sitznachbarn.

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Expertin: Barbara Amon-Zsaitsits

Autor: Michael Köttritsch

Foto: Max Vakhtbovycn, www.pexels.com

Österreichisches Ärztemagazin

Arbeitsmediziner bewegen sich in einem Graubereich

Dr. Gerhard Klicka, Geschäftsführer der IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH

„Trotz Grippewelle und Corona-Revival ist es den Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern gesetzlich nicht erlaubt, während der vorgeschriebenen Präventionszeit Mitarbeitende ohne arbeitsbedingte Indikation zu impfen. Dabei sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, um die niedrige Durchimpfungsrate in der Bevölkerung zu heben.

Da die Angelegenheiten der Arbeitsmedizin dem Wirtschaftsministerium zugeordnet sind, wurde die Erweiterung der arbeitsmedizinischen Impfbefugnis im Rahmen der Gesundheitsreform 2024 nicht behandelt. Der Titel des Impftages ,Impfen schützt’ ( Anm.: 20. Jänner 2024 ) sollte in vollem Umfang umgesetzt werden.

Impfzentren und Ambulanzen sind auf Wochen hin ausgebucht. Ich halte es für nachlässig, auf das unterstützende Potenzial der Arbeitsmedizin zu verzichten. Die Gesundheitsreform wäre der ideale Rahmen gewesen, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in die Impfprogramme einzubinden. Darauf wurde leider vergessen.

Damit aber Arbeitsmediziner innerhalb der gesetzlichen Präventionszeit impfen dürfen, braucht es laut Gesetz einen Grund, der mit der Arbeitssituation zu tun hat, beispielsweise die Zeckenimpfung für einen Gärtner oder eine Gärtnerin. Auch ist keine Beteiligung der Arbeitsmediziner an öffentlichen Impfprogrammen wie dem Masern- oder Grippeimpfprogramm vorgesehen.

Es geht dabei nicht nur um Corona- oder Grippeimpfungen. Es gibt genug andere Schutzimpfungen, die unsere Arbeitsmediziner während des Jahres durchführen könnten – um im Konjunktiv zu sprechen. Denken Sie an Auffrischungsimpfungen für Diphtherie, Tetanus, Pertussis oder Polio.

Unterm Strich bewegen sich unsere Arbeitsmediziner gegenwärtig im gesetzlichen Graubereich. Während der Corona-Zeit war lange unklar, ob die Schutzimpfung unter den Arbeitnehmerschutz fällt. Schließlich wurde unter dem Druck der vollen Spitäler eine gesetzliche Ausnahme formuliert, damit die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner in der Einsatzzeit die Coronaschutzimpfung verabreichen dürfen. Die offizielle Begründung für die Ausnahme war, dass am Arbeitsplatz ein erhöhtes Infektionsgeschehen stattfände.

Dr. Gerhard Klicka, Geschäftsführer der IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH

 

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Experte: Gerhard Klicka