Arbeitnehmer:innenschutz

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind im post-industriellen Wertekanon Europas Bestandteil eines »sozial-moralischen« Wirtschaftsverständnisses. In Österreich liefert dabei das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage. Die Vorgaben des ASchG schreiben jedem Unternehmen sogenannte Präventivzeiten vor: Zeit, in der der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin der Belegschaft Betreuung für Sicherheit, Gefahrens- und Gesundheitsprävention bieten muss.

In Arbeitsstätten mit bis zu 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN) hat die Präventivbetreuung in Form von Begehungen zu erfolgen, die

  • bei 1 bis 10 AN mindestens in 2-Jahresabständen und
  • bei 11 bis 50 AN mindestens jährlich durchzuführen sind,

wobei diese Begehungen nach Möglichkeit durch Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin gemeinsam erfolgen sollen. In Arbeitsstätten mit über 50 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner mindestens im Ausmaß der im § 82a ASchG geregelten Präventionszeit zu beschäftigen.

Diese beträgt pro Kalenderjahr und AN für

  • Büroarbeitsplätze 1,2 Stunden und für
  • sonstige Arbeitsplätze 1,5 Stunden.

Für Nachtarbeit ist ein Zuschlag zu berücksichtigen. Von der errechneten Einsatzzeit hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit mindestens 40% zu erfüllen. Der Arbeitsmediziner bzw. die Arbeitsmedizinerin muss 35% erfüllen, die verbleibenden 25% müssen individuell auf alle Präventivfachkräfte aufgeteilt werden. Als Österreichs größter Dienstleister auf dem Gebiet des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet IBG ein umfassendes, professionelles und für jede Unternehmensgröße skalierbares Servicepaket auf state-of-the-art-Level.

IBG BERÄT

Es ist für Unternehmen – große wie kleine – schwierig, sich den Überblick über gesetzliche Vorgaben und Pflichten zu erarbeiten. Noch schwieriger ist es, diesen zu behalten. Was bedeutet Präventionszeit? Wie ist diese zu berechnen? Braucht jeder Betrieb Arbeitsmedizin? Wir von IBG zeigen auf, wie sich Ihr Unternehmen gesetzeskonform um das Wohl seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kümmert.

IBG BETREUT

Österreichische Unternehmen kämpfen mit einem Engpass in der arbeitsmedizinischen Versorgung. Die über 165 IBG-ExpertInnen bieten dafür die Lösung.

IBG BEUGT VOR

Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungszeit bietet IBG ein breites Maß an Präventionsdienstleistungen. Die Bandbreite reicht vom Hörtest bis zur Suchtberatung. An Arbeitsplätzen, die sicher, unbelastend und ergonomisch eingerichtet und ausgestattet sind, wird produktiv gearbeitet werden.

     Heute kann selbst Brennholz noch …

     als Guthaben in der Bilanz dargestellt werden.

     Aber die Belegschaft fehlt in der Bewertung.

     Es fehlen vernünftige Humanbilanzen.