Extrem lange hält die heurige Hitzeperiode bereits an. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Hitzeferien bei Temperaturen von 35° und darüber. Die Leistungsfähigkeit und die Konzentration lassen an heißen Tagen aber deutlich nach. Es sinkt die Qualität der Arbeit, gleichzeitig steigen die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko.
Hier ein Überblick von Empfehlungen, was Dienstgeber bei großer Hitze tun können
- Bereitstellung geeigneter alkoholfreier Getränke
- Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
- Abkühlung in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden nützen
- Lockerung eventueller Bekleidungsvorschriften
- Bereitstellen von Ventilatoren
- Organisatorische Maßnahmen – zusätzliche Pausen, Verlagerung der Arbeitszeit, Mittagshitze meiden
- Unterweisung in Erste-Hilfe-Leistung wie beispielsweise bei Sonnenstich, Hitzschlag, Hitzekollaps vorzugehen ist
Für Büros mit Klimanlage…
- Sollte die Raumtemperatur in Büros zwischen 19° und 25° betragen.
- Muss eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 70% gewährleistet sein.
- Bei Arbeiten mit normaler körperlicher Belastung, wie bei häufigem Stehen, sollte die Raumtemperatur zwischen 19° und 24° liegen.
Stehen keine Klimaanlagen zur Verfügung, müssen vom Dienstgeber alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Raumtemperatur abzusenken, wie beispielsweise durch nächtliches Lüften, Beschatten der Fenster, Bereitstellen von Ventilatoren sowie von gekühlten Getränken.
- Bei Belüftung muss auf eventuelle Zugluft geachtet werden.
- Besonderes Augenmerk ist auf werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen und ältere sowie gesundheitlich gefährdete DienstnehmerInnen zu legen.
- ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte und Betriebsräte sind ggf. zu Rate zu ziehen.
Auch Hitze kann als Schlechtwetter gelten
Nach dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) gilt seit 01.01.2013 für Bauarbeiter, Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster auch Hitze als Schlechtwetter.
Die Kriterien der BUAK sind Folgende:
- Stunden, in denen 35° (gemessen im Schatten) überschritten werden
- Folgen drei Stunden mit mehr als 35° (im Schatten gemessen), so bedeutet dies Schlechtwetter für den Rest des Tages.
- Für diese entfallenen Stunden gebührt eine Schlechtwetterentschädigung
- Die Entscheidung, ob bei Schlechtwetter gearbeitet wird oder nicht, obliegt dem Dienstgeber.
Bei längeren Arbeiten im Freien sind zusätzliche Maßnahmen
- Tragen von Kopfbedeckung
- Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten
- Bereitstellen von Sonnenschutzmittel, Sonnenschutzbrillen
Ohne Gegenmaßnahmen sind gesundheitliche Probleme zu befürchten. Zu hoffen ist, dass sich der Sommer in den kommenden Tagen auf Normaltemperatur einpendelt.