Immer wieder lesen wir über die wichtigsten Verhaltensregeln für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen für ein sicheres Miteinander im Verkehrsraum Straße: links und rechts Schauen, reflektierende Bekleidung, vorausschauendes Fahren, wertschätzender Umgang, … die Liste ist lang und wichtig, denn alle wollen unfallfrei wieder nach Hause kommen. Mit Recht kommt aber immer wieder der nervöse Blick Richtung Autofahrer:innen – warum kommen nie Tipps für die Autofahrer:innen, warum müssen immer nur die Radfahrer:innen und Fußgänger:innen aufpassen und den Autos ausweichen? Gibt es nicht auch Verhaltensregeln für die Autofahrer:innen? Wie sind eigentlich die rechtlichen Grundlagen? Und sind Radfahrende tatsächlich Verkehrshindernisse?
Wir haben Wünsche von „unseren IBG-Radfahrer:innen“ gesammelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen hier zusammengefasst:
- Seitlicher Abstand: Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kraftfahrzeuge innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und außerorts von 2 Metern. Bis zu einem Tempo des Kfz von 30 km/h darf die Überholdistanz jedoch unterschritten werden, falls noch ausreichend Abstand eingehalten werden kann, nämlich ein „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird.“
- Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren: empfohlen sind ZWEI Fahrzeuglängen
- Das Rechtsfahrgebot gilt natürlich für alle Verkehrsteilnehmer:innen, jedoch wird laut Wiener Rechtsprechung den Radfahrer:innen zumindest ein Abstand von 1,2m beim Vorbeifahren an zum Beispiel parkenden Autos zugesprochen.
- Einbahnstraßen: sofern gekennzeichnet dürfen diese von Radfahrenden auch entgegen der Einbahnrichtung genutzt werden – bitte genügend Raum geben.
- Kein Zuparken oder Halten auf Radwegen
- Im Kreisverkehr sind Radfahrer:innen, wie alle Verkehrsteilnehmer:innen zu behandeln: kein Überholen im Kreisverkehr und beim Einfahren in den Kreisverkehr besonders auf Radfahrer:innen und Motorräder achten.
- Vor dem Öffnen der Fahrertüre beim Aussteigen aus dem Fahrzeug sicherstellen, dass kein:e Radfahrer:in kommt. Hier ist der „Dutch Reach“ sehr hilfreich – er soll das Übersehen eines Radfahrersbeim Öffnen der Tür eines geparkten Fahrzeugs verhindern. Dabei wird die Autotür mit der rechten Hand statt mit der näheren linken Hand geöffnet. So dreht sich der Oberkörper des Fahrers bzw. der Fahrerin automatisch nach links und ein:e eventuell vorbeifahrende:r Radfahrer:in gerät in den Blickwinkel (Schulterblick).
- Kein Überholmanöver starten, wenn ein:e Radfahrer:in entgegenkommt
- Aufeinander rücksichtnehmen, kein Anhupen
- Auch einmal als Autofahrer:in in die Perspektive des Radfahrenden wechseln
Foto von Brett Sayles, www.pexels.com