»Auf Raten in den Beruf zurück.«
Expertin: Natascha Bracharz
Autor: Josef Ruhaltinger
Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz erleichtert die Rückkehr in den Job nach langer Krankheit. Für Ärzte ist das als Arbeitgeber und aus arbeitsmedizinischer Sicht interessant.